| |
Hinweise
Zahlungsweise:
Bei Kursen des Fachbereichs "5 - Sprachen" werden die
Teilnehmergebühren vom Dozenten oder einem VHS-Mitarbeiter eingesammelt. Bei
allen "teilnehmerbegrenzten Kursen" erteilen Sie mit der Anmeldung die Erlaubnis
zur Gebührenabbuchung von Ihrem Konto. Für alle anderen Kurse überweisen Sie bitte
die Kursgebühren auf ein Konto des Ortes, in dem der Kurs stattfindet. Gebühren
für den Fachbereich "0 - Exkursionen/Seminare" werden bitte auf ein Konto der
Stadtkasse Salzkotten überwiesen. VHS-Überweisungsformulare liegen in allen Banken
und Sparkassen aus.
Konten des VHS-Zweckverbandes:
| Stadtkasse Büren
|
Sparkasse Paderborn
Volksbank Büren/Salzkotten
Volksbank Paderborn
|
Nr. 50 002 096
Nr. 110 001 101
Nr. 910 2300 400 |
BLZ 472 501 01
BLZ 472 616 03
BLZ 472 601 21
|
| Stadtkasse Delbrück
|
Stadtsparkasse Delbrück
Volksbank Delbrück
Volksbank Paderborn
Volksbank Westenholz
Volksbank Westerloh
|
Nr. 752
Nr. 10 014 0000
Nr. 911 2080 800
Nr. 720 201
Nr. 410 800 |
BLZ 472 517 40
BLZ 472 627 03
BLZ 472 601 21
BLZ 472 626 26
BLZ 472 634 72
|
| Stadtkasse Salzkotten
|
Volksbank Büren/Salzkotten
Sparkasse Paderborn
Volksbank Paderborn
|
Nr. 15 433 310
Nr. 51 000 461
Nr. 913 2102 800 |
BLZ 472 616 03
BLZ 472 501 01
BLZ 472 601 21
|
| Stadtkasse Bad Wünnenberg
|
Sparkasse Paderborn
Volksbank Büren/Salzkotten
|
Nr. 53 000 501
Nr. 330 075 400 |
BLZ 472 501 01
BLZ 472 616 03
|
| Gemeindekasse Hövelhof
|
Sparkasse Paderborn
Volksbank Delbrück/Hövelhof
Volksbank Paderborn/Höxter/Detmold
|
Nr. 10 000 040
Nr. 780 0006 000
Nr. 91 63 000 700
|
BLZ 472 501 01
BLZ 472 627 03
BLZ 472 601 21
|
| Stadtkasse Geseke
|
Sparkasse Geseke
Volksbank Lippstadt
Volksbank Störmede
Volksbank Salzkotten
Deutsche Bank Geseke
|
Nr. 22 4
Nr. 60 9365 0500
Nr. 41 0009 0400
Nr. 51 5057 6200
Nr. 56 2910 0
|
BLZ 416 519 65
BLZ 416 601 24
BLZ 416 624 65
BLZ 472 616 03
BLZ 472 700 29
|
Allgemeine Hinweise und Teilnahmebedingungen
Die Angebote der VHS sind grundsätzlich für alle Personen nach Beendigung des 16.
Lebensjahres offen. In begründeten Ausnahmefällen kann der VHS-Leiter auch jüngere
Hörer zulassen. Veranstaltungen können in der Regel nur duchgeführt werden, wenn mindestens
10 Personen teilnehmen. Diese Zahl muss am zweiten Kursabend erreicht sein.
Anmeldung für "Fahrten, Exkursionen..."
Eine Anmeldung ist nur nach telefonischer Platzreservierung bei der VHS Hauptgeschäftsstelle Tel.: 05258/930316 möglich. Kostenbefreiende Abmeldungen werden nur bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form entgegen genommen. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die VHS
erfolgt nicht. Die genauen Abfahrtzeiten werden vor Beginn schriftlich mitgeteilt.
Anmeldung für "teilnehmerbegrenzte" Kurse
Wer einen teilnehmerbegrenzten Kursus belegen möchte, muss sich bei einer der
Geschäftsstellen/Bürgerbüro im Rathaus Büren, Delbrück, Salzkotten,
Bad Wünnenberg oder der Hauptgeschäftsstelle anmelden. Eine telefonische
Anmeldung ist nur in Verbindung mit einem Gebühreneinzugsverfahren möglich.
Die Anmeldung für einen Kursus ist verbindlich. Kostenbefreiende Abmeldungen werden nur bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung in schriftlicher Form entgegen genommen. Bei teilneh-merbegrenzten Kursen ist k e i n
Probeabend möglich! Wer einen Kursus belegt und nicht erscheint
- ohne rechtzeitige Abmeldung - hat sich zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet.
Anmeldung für "nicht teilnehmerbegrenzte" Kurse
Für alle anderen Kurse, Seminare usw. erfolgt die verbindliche Anmeldung mit der
Eintragung in die Teilnehmerliste des Kursusleiters. Bei "nichtteilnehmerbegrenzten"
Kursen besteht die Möglichkeit am 1. Abend zur Information kostenlos an einer
Veranstaltung teilzunehmen. Wer seinen Namen nach diesem Informationsabend nicht
persönlich aus der Teilnehmerliste ausstreicht, hat sich zur Entrichtung der
Hörergebühr verpflichtet.
Gebühren
Die im Arbeitsplan der VHS ausgewiesene Hörergebühr ist am 1. Kurstag, spätestens
jedoch zu Beginn des 2. Veranstaltungstages fällig. Sie wird mit Hilfe des
Lastschriftverfahrens eingezogen (teilnehmerbegrenzte Kurse) oder ist mit Hilfe
eines der bei den Geldinstituten ausliegenden Zahlscheine auf das jeweilige Konto
des VHS-Zweckverbandes zu überweisen (nicht teilnehmerbegrenzte Kurse). -
Bei dem Besuch mehrerer Kurse in verschiedenen Städten des Zweckverbandes ist
für jeden Kursus ein gesonderter Zahlungsvordruck zu benutzen. - Die Abwesenheit
von Lehrveranstaltungen nach ein- oder mehrmaliger Teilnahme verpflichtet den
Hörer gleichermaßen zur Entrichtung der vollen Veranstaltungsgebühr. Für
Einzelvorträge wird eine Gebühr an der Abendkasse erhoben. - Gebührenermäßigung:
siehe §4 der Gebührensatzung im Anschluss, Rückzahlung von Gebühren: s.
Bestimmungen der Gebührensatzung.
Nebenkosten
Nebenkosten für Unterrichtsmaterialien (Lehrmittel, Lebensmittel, Werkmaterialien
u.a.) sind vom Hörer zu übernehmen. Die Kursleiter sind ermächtigt, die Kosten für
verauslagte Unterrichtsmaterialien anteilmäßig von den Kursteilnehmern einzuziehen.
Kann ein Kursteilnehmer an einem Veranstaltungsabend, für den Unterrichtsmaterialien
besorgt werden mussten, nicht teilnehmen, so ist der Kursleiter rechtzeitig zu
informieren. Andernfalls sind dem Kursleiter die Auslagen zu erstatten.
Teilnahmebescheinigungen
Auf Wunsch kann nach Abschluss eines Kurses gegen eine Gebühr von
1,50 eine Teilnahmebescheingigung über den regelmäßigen Besuch ausgestellt werden.
Sie enthält keine Leistungsbewertung. Ihre Ausstellung ist nur möglich bei einem
Besuch von mindestens 80 % der durchgeführten Kursabende.
Ferien
Während der Schulferien in NRW finden keine Kurse, Seminare oder Arbeitsgemeinschaften
der VHS statt.
Haftung
Der Volkshochschul-Zweckverband übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder
Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein vorsätzliches Verschulden trifft.
Hausordnung
Die VHS ist Gast in allen Gebäuden, in denen ihre Veranstaltungen durchgeführt werden.
Wir bitten Sie, die dort geltende Hausordnung zu beachten, d.h. u.a. kommunales
(gemeinsames) Eigentum mindestens so gut zu behandeln wie das eigene und vor allem
in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen.
Hinweis
Programmänderungen im jeweiligen VHS-Arbeitsplan bleiben vorbehalten.
Die Lehrveranstaltungen werden in Unterrichtsstunden = 45 Minuten durchgeführt.
- Wenn Sie an einem Kursus interessiert sind, den Sie bisher in unserem Programm
nicht gefunden haben, so melden Sie sich bitte bei der Hauptgeschäftsstelle der
VHS (Tel.: 05258-930316 / Fax: 05258-4596). Finden Sie noch andere Hörer mit den
gleichen Wünschen, werden wir bemüht sein, einen entsprechenden Kursus einzurichten. -
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Semester, ein erfreuliches
Vorwärtskommen und einen vollen Erfolg.
Ihr VHS-Team
AUSZUG AUS DER GEBÜHRENSATZUNG
Mindestteilnehmerzahl (§ 2)
Voraussetzung für die Durchführung von Kursen ist in der Regel eine Teilnehmerzahl
von 10 eingeschriebenen Personen. Diese Mindestteilnehmerzahl muß spätestens am
2. Kursabend erreicht sein. Der VHS-Leiter kann im Einvernehmen mit dem Verbandsvorsteher
in besonderen Fällen hiervon eine Ausnahme machen. -
Sollten auf Wunsch der Hörer VHS-Veranstaltungen mit einer geringeren
Teilnehmerzahl durchgeführt werden, kann vom Leiter der Volkshochschule im
Einvernehmen mit dem Verbandsvorsteher ein Gebührenaufschlag festgesetzt werden.
Er kann, muß aber nicht kostendeckend sein.
Ermäßigung von Gebühren (§ 4)
Die Volkshochschule kann beim Nachweis der nachstehend genannten Voraussetzungen
den Teilnehmern für den Besuch von Kursen und Vorträgen eine Gebührenermäßigung
gewähren,
a) Empfängern von Arbeitslosenunterstützung und jugendlichen Arbeitslosen,
b) Sozialhilfeempfängern,
c) Schwerbehinderten,
d) Schülern, Studenten und Auszubildenden,
e) Wehrpflichtigen während der Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes,
f) bei "Kursen für Mutter/Vater und Kind" schließt die angegebene Gebühr
1 Erwachsenen in Begleitung eines Kindes ein. Für jedes weitere Kind ermäßigt sich die
angegebene Gebühr ebenfalls um 50
g) Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist.
h) Jugendleiter im Besitz einer auf ihren Namen ausgestellten u. gültigen Jugendleiter-Card
Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich. Ausgenommen von der
Ermäßigung sind Exkursionen, Seminare, Veranstaltungen im Fachbereich "0".
Zusätzliche Materialkosten (§ 5)
Im allgemeinen beschaffen sich die Teilnehmer die benötigten Lehr- und Lernmittel
auf ihre Kosten selbst. In Fällen, in denen der Dozent Lehr- und Lernmittel für
alle Teilnehmer des Kurses besorgt (z.B. bei Koch- und Backkursen, Kreativkursen
u.ä.) werden die entstehenden Kosten anteilmäßig auf die Kursteilnehmer umgelegt
und an den Dozenten direkt bezahlt.
Zahlungsweise (§ 6)
Wer eine VHS-Veranstaltung besucht, ist zur Zahlung der Gesamtgebühr verpflichtet,
auch wenn diese Veranstaltung durch den Teilnehmer nicht regelmäßig besucht oder
der Besuch vorzeitig abgebrochen wird. Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten
ist nicht möglich.
Rückzahlung von Gebühren (§ 7)
Die Gebühr wird von der Volkshochschule zurückerstattet,
a) in voller Höhe, wenn die Veranstaltung abgesagt werden muß oder von der
VHS abgebrochen wird.
b) anteilig bis zu 50 % der Kursgebühr, wenn sich nach Ablauf der ersten Hälfte
des Kurses ergibt, dass ein Teilnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen
(z.B. längere Krankheit) nicht in der Lage ist, weiter an der Veranstaltung teilzunehmen.
Die Beweislast trägt der Teilnehmer.
|
|
|